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Grenzdienst


Gleich nach dem Abitur wurde ich als 19-jähriger im November 1971 zum Grundwehrdienst zu den Grenztruppen der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR verpflichtet. Der Grundwehrdienst dauerte 18 Monate. Ich absolvierte eine halbjährige Grundausbildung in einer Grenzausbildungskompanie in Rudolstadt. Danach wurde ich für ein Jahr zum Grenzdienst in die Grenzkompanie Birkenhügel versetzt.

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Eine Grenzkompanie sicherte einen 5-10 km langen Grenzabschnitt. Der von der Grenzkompanie Birkenhügel zu sichernde Abschnitt umfasste die Ortslage Sparnberg und erstreckte sich entlang der Saale bis zum Ortsrand von Blankenstein. Unmittelbar an der Grenzlinie befanden sich Sperranlagen in Form eines ca. 4 m hohen Streckmetallzaunes und in Teilabschnitten in Form eines zweifachen Stacheldrahtzaunes. Selbstschussanlagen waren 1972/73 noch nicht installiert. Vor den Sperranlagen war ein 6 m breiter Kontrollstreifen eingerichtet, der täglich auf Spuren eines Grenzübertritts überprüft wurde. Das ca. 5 km tiefe Grenzgebiet, in dem der Aufenthalt nur mit einer Erlaubnis gestattet war, gliederte sich in einen ca. 500 m tiefen Schutzstreifen und ein ca. 4,5 km tiefes Sperrgebiet. Zwischen dem Schutzstreifen und dem Sperrgebiet waren Signalzäune aufgestellt. Ein ca. 2 m hoher Signalzaun bestand aus parallel im Abstand von ca. 15 cm angeordneten Stacheldrähten. Wenn beim Überwinden des Signalzaunes sich zwei Drähte berührten oder ein Draht getrennt wurde, dann wurde in dem betreffenden Abschnitt ein Signal gegeben, welches in der Grenzkompanie Grenzalarm auslöste. Bei Grenzalarm wurde die Grenzsicherung in dem betreffenden ca. 500 m breiten Abschnitt durch Posten einer Alarmgruppe verstärkt. In wechselnden Schichten sicherte ein Postenpaar einen Abschnitt von 500-2000 m. Zwischen dem 31.12.1972 und dem 27.04.1973 notierte ich in einem Taschenkalender, wann und wo ich an der Grenze diente:

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Kalender

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Eine Schicht dauerte 8 Stunden. Die meiste Zeit wurden wir nachts eingesetzt, d.h. die Postendichte war nachts höher als tagsüber. Es gab keine regelmäßigen Schichten, die zu einem festen Zeitpunkt begannen. Die Schichtabfolge habe ich hier zusammengefasst:
[Grenzdienst.pdf]

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Der jeweils länger Dienende war i.d.R. im Dienstrang eines Gefreiten als Postenführer eingesetzt. Jeder Grenzsoldat war mit einer Maschinenpistole vom Typ "Kalaschnikow, modern" und 60 Patronen bewaffnet. Zur Ausrüstung eines Postens gehörten weiterhin ein Fernglas, Handsignale und eine Hör-Sprech-Kapsel zum Anschluss an ein Grenzmeldenetz. Mit den Handsignalen sollten in kodierter Form entsprechend einer Signaltabelle Leuchtraketen abgeschossen werden, wenn ein bestimmtes Ereignis eintrat und das Grenzmeldenetz nicht zur Verfügung stand.

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Gefreiter, Schulterstücke

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Waffenempfangskarte

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Signaltabelle

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Eine Schicht begann mit einer sogenannten Vergatterung. Ein diensthabender Offizier gab den Befehl zum Schutz der Staatsgrenze, benannte die Postenpaare, das jeweilige Postengebiet und die anzuwendende Signaltabelle und gab Informationen zur aktuellen Lage. Die Postengebiete wurden zu Fuß oder mit einem Mannschaftswagen erreicht. Einige Grenzsoldaten führten Diensthunde mit. Im Winter gab es zeitweise Dienst auf Skiern, wobei ein schweres Tornister-Funkgerät mitgeführt wurde.

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Zum Schießbefehl:
DDR-Kritiker behaupten, dass den Grenzsoldaten ein "Schießbefehl" erteilt wurde. Demnach sei ein Befehl gegeben wurden, auf Republikflüchtige scharf zu schießen.


Während meiner Dienstzeit an der Grenze erhielt ich nie einen solchen generellen "Schießbefehl". Der in einer Vergatterung erteilte Befehl zum Schutz der Staatsgrenze enthielt u.a. die Anweisungen, die Staatsgrenze der DDR zu sichern und Grenzverletzungen nicht zuzulassen. Zum Gebrauch der Maschinenpistole wurden wir gesondert belehrt. Demnach durfte die Maschinenpistole zum Selbstschutz und nur im äußersten Notfall angewendet werden, wenn andere Mittel offensichtlich nicht zum Erfolg führten. Die Maschinenpistole durfte nicht gegen Kinder, Frauen und Unbeteiligte angewendet werden. Es durfte nicht auf das Territorium der BRD geschossen werden. Bei einer Festnahme eines Grenzverletzers sollte vor Anwendung der Maschinenpistole ein Warnruf abgegeben werden: tagsüber: "Halt! Stehenbleiben oder ich schieße!"; nachts: "Halt! Wer da? Stehenbleiben oder ich schieße!". Führte der Warnruf nicht zum Erfolg, dann sollte ein Warnschuss in die Luft abgegeben werden. Führte der Warnschuss nicht zum Erfolg, sollte der Grenzverletzer ggf. durch einen gezielten Schuss in die Beine gestoppt werden. Ein Verstoß gegen diese Schusswaffengebrauchsbestimmung wäre eine Straftat gewesen, die entsprechend den DDR-Gesetzen hätte verfolgt werden müssen.

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Der Ministerrat der DDR hatte 1964 in einer Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der DDR und die Volkskammer 1982 in einem Gesetz über die Staatsgrenze der DDR festgelegt, dass die Staatsgrenze grundsätzlich nur über die Grenzübergangsstellen mit den erforderlichen Dokumenten passiert werden darf. Jeder DDR-Bürger wusste, dass illegale Grenzübertritte ggf. durch Anwenden einer Schusswaffe verhindert werden.
Im sogenannten ersten Mauerschützen-Urteil vom 26.7.1994 (BGH 5 StR 167/94) sah der BGH in der Tötung von Flüchtigen an der Berliner Mauer u.a. einen Verstoß gegen Artikel 91 der DDR-Verfassung, wonach die allgemein anerkannten Normen des Völkerrechts unmittelbar geltendes Recht waren. Als 19-jähriger wurde ich weder in der Schule noch im Politunterricht der NVA darüber aufgeklärt, dass gemäß UN-Menschenrechtscharta jeder Mensch das Recht auf Leben und freie Ausreise hat. Nicht nur von daher verbietet sich jeglicher Schusswaffengebrauch auf einen Menschen, es sei denn, man muss die Schusswaffe bei einem Angriff auf das eigene Leben gebrauchen. Wer eine Schusswaffe gebraucht, um einen Flüchtigen in die Beine zu schießen, der muss damit rechnen, dass er den Flüchtigen fahrlässig tötet und dafür zu Verantwortung gezogen wird. Ich kann jedem Wehrpflichtigen nur raten, bei Befehlsempfang stets vorab zu prüfen, ob die Befehlsausführung gegen geltendes Recht verstoßen würde. Das trifft aktuell auf die Waffenträger der Bundeswehr in Afghanistan und im Kosovo zu.
Den DDR-Grenzsoldaten standen auf der anderen Seite bewaffnete Kräfte der 7. US-Armee, des BGS und des ZGD (Zoll) gegenüber. Wie für diese Kräfte der Schusswaffengebrauch beim Grenzschutz geregelt war, ist mir nicht bekannt.

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Während meiner Dienstzeit musste ich keinen Gebrauch von der Maschinenpistole machen. Während meiner Dienstzeit wurde von einem benachbarten Posten- ohne Gebrauch einer Schusswaffe- in Pottiga eine Person festgenommen. Es soll sich um einen Soldaten der NVA gehandelt haben, der sich unerlaubt von seiner Truppe entfernt hatte. Ansonsten verlief mein Dienst ohne besondere Vorkommnisse.

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