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Artikel 12


1 Die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren und großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandssockels, Industriebetriebe, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, die Seeschifffahrt sowie der Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sind Volkseigentum. Privateigentum daran ist unzulässig.


2 Der sozialistische Staats gewährleistet die Nutzung des Volkseigentums mit dem Ziel des höchsten Ergebnisses für die Gesellschaft. Dem dienen die sozialistische Planwirtschaft und das sozialistische Wirtschaftsrecht. Die Nutzung und Bewirtschaftung des Volkseigentums erfolgt grundsätzlich durch die volkseigenen Betriebe und staatlichen Einrichtungen. Seine Nutzung und Bewirtschaftung kann der Staat durch Verträge genossenschaftlichen oder gesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen übertragen. Eine solche Übertragung hat den Interessen der Allgemeinheit und der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums zu dienen.


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Kommentar: Die Privatisierung der Post, der Bahn, der Luftfahrt, der Strom -und Gasversorger hat dem Endverbraucher in der BRD nichts Gutes gebracht. Ich meine, dass Verkehr, Telekommunikation, Energie und Wasser eine Basis für einen funktionierenden Staat bilden, nicht in die Hände von Profitmaximierern gehören und deshalb Eigentum des Staates sein sollten. Einen Großteil ihrer Lebenszeit verwenden BRD-Bürger damit, die besten Konditionen bei Banken, Versicherungen, Telefongesellschaften, Stromversorgern und Gasversorgern zu finden. In der DDR gab es einen festen Zins von 3,25% auf alle Sparbücher und Giro-Konten. Solange die DDR existierte, waren die Tarife für Strom, Wasser, Bahn, Telefon, Post unveränderlich. Eine Bahnfahrt kostete 8 Pfennige pro Kilometer. 1 kWh Strom kostete 8 Pf. Das war sehr nervenschonend...

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