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Artikel 31


1 Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzbar.


2 Sie dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des sozialistischen Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern.


Kommentar: Auf 100 DDR-Bürger kamen 1986 nur 22,6 Telefonanschlüsse. (Quelle: Statistisches Jahrbuch 1987 der DDR, 32.Jg., 1. Aufl., S.228). Private Telefonanschlüsse bekamen i.d.R. nur Funktionäre aus der Wirtschaft oder einer Partei. Insoweit wurden beim Abhören von Telefonaten durch das MfS die Funktionäre und deren Angehörige bespitzelt. Das Postgeheimnis wurde permanent verletzt, indem private Briefe und Pakete aus dem nichtsozialistischen Ausland ohne Anhaltspunkt auf eine Straftat durch das MfS geöffnet wurden. Die Möglichkeiten, Kommunikation per Telefon oder E-Mail zu belauschen, sind heute ungleich größer. Ich nenne hier mal das Echelon-System der National Security Agency (NSA/USA) und das Stichwort Stasi 2.0.
Wie eine flächendeckende Überwachung des Post- und Telefonverkehrs in Westdeutschland funktionierte, könnt ihr hier nachlesen:
Josef Foschepoth: Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik. Vandenhoeck+Ruprecht, Göttingen 2012. 378 S., geb.

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