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Artikel 97


Zur Sicherung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und der Rechte der Bürger wacht die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Sie schützt die Bürger vor Gesetzesverletzungen. Die Staatsanwaltschaft leitet den Kampf gegen Straftaten und sichert, daß die Personen, die Verbrechen oder Vergehen begangen haben, vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden.


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Kommentar: Die Staatsanwaltschaft der DDR hat versagt, weil sie bei Verstößen gegen die Verfassung nicht gegen Täter in den Reihen der SED, der Blockparteien und der Richterschaft ermittelt hat und Bürger gesetzeswidrig wegen politischer Äußerungen angeklagt und zu hohen Haftstrafen verurteilt wurden. Der Generalstaatsanwalt der DDR hätte diese Staatsanwälte nach Artikel 98 wegen Rechtsbeugung abberufen müssen.

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