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Artikel 1
Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei.
Die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik ist Berlin.
Die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik.
Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist.
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Kommentar: Am 01.12.1989 wurde der Passus unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei gestrichen. Ein Antrag der CDU auch den Passus der Arbeiter und Bauern im Satz 1 zu streichen, fand auf der Volkskammertagung am 01.12.1989 mit 112 Stimmen und 20 Enthaltungen bei 500 möglichen Stimmen keine Mehrheit. Von den 500 Abgeordneten der Volkskammer waren 1986 dem erlernten Beruf bzw. der ersten Erwerbstätigkeit nach 54,2% Arbeiter, 6,2% Bauern und 25,2% Angehörige der Intelligenz. Damit stellten die Arbeiter und Bauern die Mehrheit. Wenn man Demokratie als Herrschaft des Volkes ansieht und die Arbeiter, Bauern und die sonstigen Werktätigen die Mehrheit repräsentierten, dann scheint die Bezeichnung als Deutsche _Demokratische_ Republik gerechtfertigt. 25,4% der Volkskammerabgeordneten waren Mitglieder der SED. Die Blockparteien CDU, LDPD, NDPD und DBD stellten je 10,4% der Abgeordneten. 12,2% der Abgeordneten stellten die Gewerkschafter im FDGB. (Quelle: Statistisches Jahrbuch 1987 der DDR, 32.Jg., 1. Aufl., S.393). Die Blockparteien hätten damit theoretisch im Bündnis mit dem FDGB eine absolute Mehrheit über die SED erreichen können.
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