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Artikel 8
1 Die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechts sind für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich.
2 Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.
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Kommentar:
Dieser Artikel ist für mich einer der wichtigsten Artikel.
Nach zwei Weltkriegen war es an der Zeit, "nie wieder Eroberungskrieg" in die Verfassung zu schreiben.
Die Nationale Volksarmee der DDR war die einzige deutsche Armee, die nie einen Krieg geführt hat.
Dagegen führte die Bundeswehr 1999 innerhalb eines Jahrhunderts den dritten deutschen Krieg gegen Jugoslawien.
Der elfwöchige Bombenkrieg begann am 24.03.1999 unter der Regierung der SPD und der Grünen.
Der damalige Außenminister Joseph Fischer (Die Grünen) rechtfertigte den Krieg mit dem Verhindern einer
humanitären Katastrophe im Kosovo. Der Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) nannte als Begründung
den sogenannten "Hufeisenplan" der serbischen Armee.
Das Grundgesetz der BRD erlaubt gem. Art. 87 a, Abs. 2 GG eine Kriegsbeteiligung
nur zur Landesverteidigung. Die BRD war 1999 offensichtlich von Jugoslawien nicht angegriffen worden.
Auch lag kein Mandat des UN-Sicherheitsrates vor. Der UN-Sicherheitsrat hat weder eine eigene militärische
Zwangsmaßnahme beschlossen noch einzelne NATO-Staaten oder die NATO als Bündnis dazu ermächtigt,
Jugoslawien anzugreifen. Siehe hierzu auch: "Es begann mit einer Lüge (Teil 1-5) - Deutschland im Kosovo 99"
auf http://www.youtube.com/.
Die Luftangriffe der NATO gegen Jugoslawien töteten tausende Menschen, verursachten Flüchtlingsströme und zerstörten zivile
Einrichtungen, wie Brücken, Krankenhäuser, Schulen, Chemieanlagen und Kraftwerke. Die jugoslawische Post gab damals Briefmarken heraus,
die den Protest gegen die Bombardements und die Zerstörungen dokumentieren.
Ihr Politiker der BRD, schaut auf diese Briefmarken!
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