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Artikel 10
1 Das sozialistische Eigentum besteht als gesamtgesellschaftliches Volkseigentum, als genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive sowie als Eigentum gesellschaftlicher Organisationen der Bürger.
2 Das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren ist Pflicht des sozialistischen Staates und seiner Bürger.
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Kommentar:
In der DDR bestand permanent Mangel an bestimmten Waren und Dienstleistungen.
Viele DDR-Bürger hatten ein gestörtes Verhältnis zum sozialistischen Eigentum.
Diebstahl sozialistischen Eigentums war an der Tagesordnung. Allein 1986 wurden 20290 Diebstähle festgestellt.
Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen.
(Quelle: Statistisches Jahrbuch 1987 der DDR, 32.Jg., 1. Aufl., S.389).
Mit dem Beitritt der DDR zur BRD verschwand das Volkseigentum. Ich frage mich, an wen das Volkseigentum der DDR
1990 übergegangen ist? In Artikel 2 heißt es: "Was des Volkes Hände schaffen, ist des Volkes Eigen."
Weil mir mein Anteil am Volkseigentum nie ausgezahlt wurde, gehe ich mal davon aus,
dass das Volkseigentum Nichts wert war ;-)
Die Bilder zeigen eine Kopie der Beschlagnahmeurkunde der Vermögenswerte durch die SMAD am 31.12.1945
und die Enteignungsurkunde des Zeiss-Konzerns ausgestellt vom Land Thüringen am 01.06.1948 (Quelle:
"40 Jahre in Volkes Hand", S. 4 u. 7, Herausgeber: Carl-Zeiss-Stiftung Jena, 1988)
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