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Artikel 19


1 Die Deutsche Demokratische Republik garantiert allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie gewährleistet die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit.


2 Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger.


3 Frei von Ausbeutung, Unterdrückung und wirtschaftlicher Abhängigkeit hat jeder Bürger gleiche Rechte und vielfältige Möglichkeiten, seine Fähigkeiten in vollem Umfang zu entwickeln und seine Kräfte aus freiem Entschluß zum Wohle der Gesellschaft und zu seinem eigenen Nutzen in der sozialistischen Gemeinschaft ungehindert zu entfalten. So verwirklicht er Freiheit und Würde seiner Persönlichkeit. Die Beziehungen der Bürger werden durch gegenseitige Achtung und Hilfe, durch die Grundsätze sozialistischer Moral geprägt.


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Kommentar: Die DDR hat viele Rechte seiner Bürger stark beschränkt. Insbesondere das Recht auf freie Ausreise und das Recht auf freie Meinungsäußerung waren nicht gewährleistet. Die Möglichkeit, seine Fähigkeiten in vollem Umfang zu entwickeln, hatte in der DDR nicht jeder. Um Karriere zu machen, war es hilfreich, das Parteibuch der SED oder einer Blockpartei zu besitzen und ggf. gegen die eigene Überzeugung im richtigen Augenblick zu den richtigen Leuten 2+2=5 gesagt zu haben.

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