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Artikel 38
1 Ehe, Familie und Mutterschaft stehen unter dem besonderen Schutz des Staates. Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung der Ehe und Familie.
2 Dieses Recht wird durch die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Ehe und Familie, durch die gesellschaftliche und staatliche Unterstützung der Bürger bei der Festigung und Entwicklung ihrer Ehe und Familie gewährleistet. Kinderreichen Familien, alleinstehenden Müttern und Vätern gilt die Fürsorge und Unterstützung des sozialistischen Staates durch besondere Maßnahmen.
4 Es ist das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen. Die Eltern haben Anspruch auf ein enges und vertrauensvolles Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen und staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen.
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Kommentar:
Die DDR war ein kinderfreundliches Land. Die Geburtenziffer betrug 1986 13,4
Lebendgeborene je 1000 der Bevölkerung.
Im Vergleich dazu betrug in der BRD 1986 die Geburtenziffer 10,9.
Von 1000 Kindern im Kindergartenalter waren 1986 in der DDR 891 ganztägig von 06:00-18:00 Uhr in Kindergärten betreut.
Von 1000 Schülern der 1.-4. Klasse waren 833 in Schulhorten betreut.
Das erlaubte auch alleinstehenden Müttern einer Arbeit nachzugehen. Noch ein paar Preise:
-Kindergartengebühren incl. Mittagessen und Kaffeetrinken: <30,- M/Monat,
-Kinderschuhe aus Leder: 18,50 M,
-Milch: 0,34 M je 0,5 l.
(Quelle: Statistisches Jahrbuch 1987 der DDR, 32.Jg., 1. Aufl., S. 57, 64, 274, 294, 295).
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