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Artikel 53
Die Volkskammer kann die Durchführung von Volksabstimmungen beschließen.
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Kommentar: Die Volkskammer der DDR beschloss am 23.08.1990 den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD. Ich meine, dass dann, wenn ein Staat sich selber aufgibt, die Bürger darüber abstimmen sollten. Eine solche Volksabstimmung fand nicht statt, was ich für bedenklich halte. Das Grundgesetz der BRD sieht im Artikel 146 immerhin vor, dass, wenn eine neue Verfassung in Kraft treten soll, sich das Volk direkt beteiligen soll. Die letzte Volkskammerwahl am 18.03.1990 war stark von westdeutschen Parteien beeinflusst. Wahlsieger wurde mit 48% ein Wahlbündnis "Allianz für Deutschland" aus der Blockpartei CDU, der DSU und dem DA. Wie kam es, dass eine SED-hörige Blockpartei CDU 40,8% der Stimmen erhielt, während die DDR-Bürgerrechtler vom Bündnis 90 nur 2,9% der Stimmen erhielten? Ich denke, es hatte was mit den versprochenen blühenden Landschaften des CDU-Bundeskanzlers Kohl zu tun. Um den Beitritt der DDR zur BRD verfassungsrechtlich hinzukriegen, verabschiedete die CDU-dominierte Volkskammer eilig am 17.06.1990 eine Verfassungsänderung, demnach ein Beitritt zur BRD mit einer Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Volkskammerabgeordneten zu einem Verfassungsgesetz möglich war. Auch zu dieser weittragenden Verfassungsänderung des Artikels 106 gab es keine Volksabstimmung.
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Bildquelle: WIKIPEDIA
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