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Artikel 90


1 Die Rechtspflege dient der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit, dem Schutz und der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung. Sie schützt die Freiheit, das friedliche Leben, die Rechte und die Würde der Menschen.


2 Die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen sind gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger.


3 Die Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege ist gewährleistet. Sie wird im einzelnen durch Gesetz bestimmt.


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Kommentar: Die Rechtspflege hat in der DDR in wesentlichen Punkten versagt. Es wurde zugelassen, dass Richter Willkürurteile fällten und Menschen aus politischen Gründen ins Gefängnis brachten. Rechtsbeugung ist für mich ein schlimmes Verbrechen. Die Willkürurteile sind dank deutscher Gründlichkeit sämtlich dokumentiert. Ich bin mir nicht sicher, ob alle die, die das in der DDR geltende Recht bewusst falsch angewendet haben, dafür bestraft wurden. Ich habe den Eindruck, dass die Rechtsbeugungen nicht systematisch verfolgt wurden. Allenfalls tauchen in den Medien, insbesondere vor Wahlen, Ergebnisse von "Überprüfungen" auf, um einen politischen Gegner zu diffamieren.

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© 2009-2019, Roland Pudimat, 11.04.2019