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Weltverbesserungen
Ich glaube, der Satz kommt von JWG: "Es irrt der Mensch, solang er strebt." Der Mensch strebt stets nach Höherem. Wenn Ihr euch umschaut, entdeckt ihr Vieles, was verbessert werden könnte. Ich mache hier mal ein paar Vorschläge, wie man die Welt besser machen könnte. Mir ist klar, dass meine Vorschläge erst mal bekannt sein müssen, bevor eine Bewegung die Ideen aufgreift und die erforderlichen demokratischen Umwälzungen durchsetzt. Ich beobachte gespannt, ob mein Besucherzähler nach oben schnellt :-)
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Verbesserungsvorschlag 1: Neuverteilung von Grund und Boden
Das Privateigentum an Grund und Boden wird für einen Haushalt auf maximal 1000 Quadratmeter beschränkt.
Aller Grund und Boden, der über 1000 Quadratmeter hinausgeht, geht in Gemeineigentum über,
wobei eine Entschädigung in Höhe von 1 EURO festgelegt wird.
Interessierte erhalten gegen Gebühr ein Nutzungsrecht an Grund und Boden. Die Gebühren kommen dem Staat zu.
Begründung: Bereits Tolstoi hat in seiner Erzählung "Wieviel Erde braucht der Mensch?" die Gier der Menschen thematisiert.
Ein Bauer namens Pachom durfte so viel Land kaufen, wie er von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu Fuß umrunden kann.
Der gierige Pachom versuchte möglichst viel Land zu umschreiten. Am Ende des Tages brach er vor Erschöpfung tot zusammen.
Der Knecht nahm die Hacke, grub Pachom ein Grab, genau so lang wie das Stück Erde, das er mit seinem Körper,
von den Füßen bis zum Kopf, bedeckte sechs Ellen , und scharrte ihn ein.
Die Würde eines Menschen ist dann verletzt, wenn ein Mensch von Geburt an wesentlich mehr Grund und Boden besitzt als ein Anderer.
Alle Menschen sind von Geburt an gleich. Die Erde gehört den Menschen gemeinsam. Bestehender Grund und Boden ist ungerecht verteilt,
insbesondere durch Erbschaft und ungerechte Vorteilnahme Weniger.
In Deutschland sind die Kirchen die größten
privaten Grundbesitzer. Ein Pole namens Wojtyla hat als Papst im Jahr 2000 ein umfassendes Mea Culpa
im Namen der katholischen Kirche ausgesprochen. Dem Schuldbekenntnis: "...Für all jene, die Unrecht getan haben,
indem sie auf Reichtum und Macht setzten und mit Verachtung die 'Kleinen' straften,
die dir so am Herzen liegen, bitten wir um Vergebung..." -folgten leider keine Taten,
wie z.B. Verteilen von Grund und Boden an Bedürftige.
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Verbesserungsvorschlag 2: Abrüsten
Die UNO richtet eine Weltpolizei ein. Alle vorhandenen Massenvernichtungswaffen werden unter Aufsicht der Weltpolizei vernichtet.
Die Herstellung von Massenvernichtungswaffen wird verboten.
Die Herstellung von Waffen ist nur für polizeiliche Zwecke erlaubt und steht unter Aufsicht der Weltpolizei.
Begründung: Vom dem deutschen Psychiater Karl Jaspers kommt der Ausspruch
"Der Krieg ist in wachsendem Umfang kein Kampf mehr, sondern ein Ausrotten durch Technik." Viele Staaten besitzen mehr Waffen
als für die Verteidigung notwendig sind. Ein aktuelles Beispiel ist der Einsatz von Drohnen, die im Namen des Krieges
gegen den Terror von den USA aus gesteuert werden. Abrüstung ist so weit erforderlich,
dass kein Land einen Eroberungs- oder Vernichtungskrieg führen kann.
Die Deutschen sollten nach dem 1. und 2. Weltkrieg und nach dem Kosovo-Krieg beim Abrüsten mit gutem Beispiel voran gehen.
Die Bürgerrechtlerin Daniela Dahn hatte am 06.02.2004 in der Süddeutschen Zeitung in einem Artikel zum Thema Vertreibung als Kriegsfolge
geschrieben: "Völker, die nicht vertrieben werden wollen, müssen ihren Regierungen in den Arm fallen, wenn diese kriegs-lüstern sind."
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Siehe hier:
[Daniela Dahn, SZ v. 06.02.2004]
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Verbesserungsvorschlag 3: Naturschätze verstaatlichen
Alle Naturschätze, wie Wasser und Bodenschätze, gehen in Gemeineigentum über,
wobei eine Entschädigung in Höhe von 1 EURO festgelegt wird.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist allein Sache des Staates.
Begründung: Alle Lebewesen benötigen zum Wachsen und Vermehren Wasser.
Keine Privatperson darf aus der Verteilung von Wasser Gewinn erlösen.
Es gibt keine Rechtfertigung, dass Privatpersonen Bodenschätze zum Eigennutz verarbeiten.
Eine Vergesellschaftung der Naturschätze ist heute schon nach Artikel 15 GG möglich.
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