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Patente


Einem Patentinhaber oder einem Gebrauchsmusterinhaber wurde von einem Staat oder einer Organisation das alleinige Recht verliehen, eine Erfindung zeitlich und auf ein bestimmtes Territorium begrenzt wirtschaftlich zu nutzen. Im deutschen Patentgesetz ist geregelt, dass ein Patent nur auf eine technische Erfindung erteilt wird, die neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Auf wissenschaftlichen Theorien, mathematischen Methoden, Pläne und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten oder Heilverfahren werden keine Patente erteilt. Im deutschen Patentrecht gilt das Müllerprinzip: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!", d.h. das Recht auf das Patent kommt dem zu, der die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat. Ein deutsches Patent schützt eine Erfindung maximal 20 Jahre ab dem Tag der Hinterlegung beim Patentamt. Die Schutzdauer eines Gebrauchsmusters beträgt nur 10 Jahre. Der Inhaber des deutschen Patentes oder Gebrauchsmusters kann anderen verbieten oder durch Lizenz erlauben, den geschützten Gegenstand auf dem Gebiet der BRD gewerbsmäßig herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen.

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Patentschutz gibt es in Deutschland erst seit 1877 mit der Gründung des Kaiserlichen Patentamts. Der Patentschutz diente den deutschen Unternehmen, den Gewinn zu maximieren. Von Anfang an gab es auch Gegner des Patentschutzes, die Einzelerfinder gegenüber den marktbeherrschenden Firmen benachteiligt sahen. In Ländern mit kapitalistischen Wirtschaftssystemen diente und dient der Patentschutz dazu, ein Verbietungsrecht gegenüber Mitbewerbern auszuüben. Dabei nimmt der Patentinhaber in Kauf, dass für die Dauer der Patentlaufzeit der Allgemeinheit eine Benutzung einer fortschrittlichen Lösung verboten ist. Besonders brisant ist dies bei Pharmapatenten, die dem Recht auf freien Zugang zu lebenswichtigen Arzneien entgegenstehen. In Ländern mit einem sozialistischen Wirtschaftssystem gab es neben Ausschließungspatenten Urheberscheine (Sowjetunion) oder Wirtschaftspatente (DDR). Wirtschaftspatente wurden in der DDR auf Erfindungen erteilt, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Erfinder in einem volkseigenen Betrieb entstanden. Derartige Erfindungen wurden Volkseigentum und durften ohne Erlaubnis von allen sozialistischen Betrieben benutzt werden.

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- [Patentanmeldungen]: Eine Anleitung für Privaterfinder zum Selbstanmelden.
- [Patentkuriositäten]: Patente der besonderen Art.
- [Patentliste]: Patentanmeldungen, deren Beschreibungen ich erstellt habe.

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